Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
2. Die Despang Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Despang Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Despang Immobilien daher nicht übernehmen
3. Despang Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bzgl. des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
4. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund der Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit von Despang Immobilien wird die marktübliche Provision in Höhe von 5,95% oder 7,14% aus dem Kaufpreis, d.h. 5% oder 6% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Dies gilt auch, wenn der Verkauf bzw. die Vermittlung über eine vom Käufer als Vertretung eingesetzte bevollmächtigte Person zustande kam bzw. beim Beurkundungstermin des Kaufvertrages zur Beglaubigung eingesetzt wurde. Die mit der bevollmächtigten Person verhandelte Courtagezahlung gilt hiermit als rechtskräftig und anerkannt. Die Vermietungskonditionen betragen 2,38 Monatsmieten, d.h. 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich -spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
6. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwändungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von i.H. von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7. Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposé Kosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefon-kosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss innerhalb der im Maklerauftrag vereinbarten Vertragslaufzeit nicht zustande kommt, und soweit der Aufwendungsersatzanspruch vereinbart worden ist
9. Die Haftung für Despang Immobilien wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Alle Rechte vorbehalten!